Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.05.2021 vorherige AGBs verlieren mit dieser Veröffentlichung ihre Gültigkeit. für den Fall einer wirksamen Vereinbarung über die Anmietung eines Reisemobil werden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Inhalt des zwischen dem MS Mobil e. V. (nachfolgend "MS Mobil e.V." genannt) und Ihnen (nachfolgend "Mieter" genannt) zustande kommenden Vertrages. Um eine Buchung durchzuführen, müssen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Deshalb bitten wir Sie, diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen! 1. Vertragsgegenstand, Vertragsinhalt a) Gegenstand des Vertrages ist nur die Anmietung eines Reisemobil. Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) schuldet der MS Mobil e.V. nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag - insbesondere die §§ 651 a-l BGB - finden keinerlei Anwendung. Der/Die Mieter|in führt seine/ihre Fahrt selbständig durch und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. b) Bei Ausgabe bzw. Rücknahme des Fahrzeugs ist jeweils ein Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokoll vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese beiden Protokolle sind Bestandteile des Mietvertrages. 2. Mindestalter des Mieters, Führerschein Der/Die Mieter|in bzw. der/die Fahrer|in muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines gültigen deutschen Führerscheins der alten Klasse 3 oder der Klasse C1 für Fahrzeuge von mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht sein. Der/Die Mieter|in haftet vollumfänglich dafür, dass nur Personen das Mietfahrzeug führen, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen. 3. Mietpreis und darin enthaltene Leistungen a) Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Im Mietpreis sind enthalten: - Teilkasko mit einem Selbstbehalt von 500,00 EURO und Vollkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,00 EURO pro Schadensfall; - Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung für Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden bis maximal 8 Mio. EURO; - Verschleißreparaturen und fällige Wartungen, die während der Mietzeit anfallen, soweit keine unsachgemäße Handhabung bzw. Nutzung des Mieters vorliegt; - Kfz-Zubehör und sonstige Ausrüstungsgegenstände (gemäß Inventarverzeichnis und/oder Mietvertrag); - voll getanktes Fahrzeug (wird so übergeben und muss voll getankt vom Mieter|in wieder zurückgebracht werden); ansonsten fallen für den/die Mieter|in Kosten in Höhe der Kraftstoffkosten zzgl. einer Aufwandspauschale in Höhe von 10,00 EURO an; - 250 Freikilometer pro Tag (pro Mehrkilometer werden Kosten laut Preisliste erhoben) b) Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale mit folgenden Serviceleistungen berechnet: Die Einweisung in die Fahrzeugnutzung, Gas, Anschlusskabel, Toilettenchemie, Toilettenpapier. 4. Reservierung a) Mit der Buchung erhält der/die Mieter|in eine für beide Seiten unverbindliche Reservierung über das gewünschte Vermietfahrzeug (per Mail und/oder per Post). b) Der MS Mobil e.V. übersendet dem/der Mieter|in das endgültige Vertragsangebot, das nach Unterzeichnung und Rücksendung mit den darin geforderten Unterlagen durch den/die Mieter|in und nach Gegenzeichnung durch den MS Mobil e.V. zum für beide Seiten verbindlichen Mietvertrag wird. c) Nach Zustandekommen des Mietvertrags ist innerhalb von 10 Tagen (Eingang auf dem Girokonto des MS Mobil e.V.) eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises zu leisten (per Überweisung). Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, ist der MS Mobil e.V. nicht mehr an den Vertrag gebunden. Der restliche Mietpreis ist bis spätestens 21 Tage vor Mietbeginn fällig. d) Um möglichst vielen Interessenten die Möglichkeit zu geben ein Mobil zu mieten, ist der MS Mobil e.V. berechtigt, die Höchstdauer der Vermietung bei Bedarf auf 2 Wochen zu begrenzen. 5. Rücktritt a) Der/die Mieter|in kann jederzeit vor Mietbeginn von der Anmietung gegen Zahlung einer Stornogebühr zurücktreten. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich nach dem Mietpreis: Bis 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 0 % des Mietpreises, vom 59. bis zum 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 20 % des Mietpreises, mindestens aber 50 EURO, vom 29. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 30 % des Mietpreises, mindestens aber 100 EURO, ab dem 14. Tag bis zum 2. Tag vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises, mindestens aber 150 EURO, einen Tag vor Mietbeginn und am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs 80 % des Mietpreises, mindestens aber 250 EURO. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei dem MS Mobil e.V. Bei Stellung eines Ersatzmieters nach den Bedingungen des MS Mobil e. V. entfallen die Rücktrittsgebühren. b) Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten, ggf. verringert ein anderweitig erzielter Mietpreis die Schadensersatzverpflichtung des Mieters. Die Gestellung eines Ersatzmieters ist nur mit schriftlicher Genehmigung des MS Mobil e.V. möglich. Diese kann die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern. c) Es bleibt dem Mieter unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. 6. Zahlungsbedingungen und Kaution a) Die anfallende Kaution in Höhe von 1.000,00 EUR muss mit dem übrigen Mietpreis 21 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des MS Mobil e.V. gebührenfrei für den MS Mobil e.V. eingegangen sein. Bei Anmietungen, die weniger als 21 Tage vor Übernahme des Fahrzeugs erfolgen, werden Mietpreis und Kaution sofort fällig. Bei Personen mit 100% Rabatt auf den Tagespreis muss die Kaution durch eine Bankbürgschaft (für die Mietdauer zuzüglich 14 Tage danach), einer Behördenbürgschaft (Sozialamt, für die Mietdauer zuzüglich 14 Tage danach) oder in bar hinterlegt werden. b) Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung wird die Kaution durch den MS Mobil e.V. zurückerstattet. Alle anfallenden Extras werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet. 7. Fahrzeugübergabe, Nutzung und Rücknahme a) Das Fahrzeug ist zu dem jeweils vereinbarten Termin (mit Beachtung der Uhrzeit) bei dem MS Mobil e.V. zu übernehmen und zurückzugeben. b) Bei Fahrzeugübergabe sind Personalausweis/Pass und Führerschein vorzulegen und das Übergabeprotokoll (siehe Punkt 1) auszufüllen. Durch die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennt der Mieter den protokollierten Zustand des Fahrzeugs an. c) Vor der Fahrzeugübergabe erfolgt eine ausführliche Fahrzeug-Einweisung. Der MS Mobil e.V. kann die Übergabe des Fahrzeugs vorenthalten bis die Fahrzeug-Einweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des/der Mieters|in. d) Die Tagespreise werden je angefangene 24 h berechnet. Die Mietpreise gelten stets ab Übergabestation des MS Mobil e.V. bis zur Rücknahme durch den MS Mobil e.V. e) Der/Die Mieter|in verpflichtet sich, das Fahrzeug termingerecht und im protokolliertem Zustand (lt. Ausgabeprotokoll) wieder zurückzugeben. Hat der/die Mieter|in bei Rückgabe des Fahrzeugs die Toilette nicht geleert und gereinigt wird der in der Preisliste genannte Betrag fällig. f) Für beschädigte bzw. fehlende Gegenstände ist Ersatz zu leisten. g) Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs berechnet der MS Mobil e.V. dem/der Mieter|in pro angefangene Stunde 10,00 EURO, ab fünf Stunden den Tages-Mietpreis ohne Rabatt je Verspätungstag. Schadensersatzansprüche von Nachmietern wegen verspäteter Fahrzeugrückgabe werden an den/die Mieter|in weiterbelastet. h) Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, bleibt dem/der Mieter|in unbenommen. i) Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach Zustimmung des MS Mobil e.V. möglich. Generell besteht kein Einverständnis des MS Mobil e.V. mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. j) Rückgaben des Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit haben keine Verringerung der vereinbarten Miete zur Folge, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden. k) Einwegmieten sind nur auf Anfrage und gegen Gebühr möglich. l) Der MS Mobil e.V. hat das Recht, ein zumutbares Ersatzfahrzeug zu stellen, wenn das übernommene Fahrzeug ohne schuldhaftes Verhalten des/der Mieters|in zerstört oder weitgehend beschädigt wurde. m) Kann der MS Mobil e.V. das Reisemobil wegen Beschädigung, Unfall oder notwendiger unvorhergesehener Reparaturarbeiten nicht rechtzeitig bereitstellen, so hat der/die Mieter|in kein Recht auf Schadenersatz. Der MS Mobil e.V. ist bemüht ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Ein Anspruch des Mieters hierauf besteht aber nicht. Bei zeitaufwendigen Reparaturen, wie z.B. Unfallschäden oder Verlust des Fahrzeuges besteht keine Ersatzmöglichkeit. Außer der Rückzahlung angezahlter Beträge können keine weiteren Schadensersatzansprüche gestellt werden. Eventuelle hierdurch entstehende Verschiebungen oder Kürzungen der Reisezeit sind möglich. Es besteht bei erlittenen Unfällen oder Fahrzeugbränden kein Schadenersatzanspruch, es sei denn, dem MS Mobil e.V. ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. 8. Obliegenheiten des/der Mieters|in a) Das Fahrzeug darf nur vom Mieter|in selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Fahrer|in (n) geführt werden. Der/Die Mieter|in oder angegebene Fahrer|in muss selbst bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der/Die Mieter|in ist verpflichtet, auf Verlangen des MS Mobil e.V. die Namen und Anschriften aller Fahrer|innen des Fahrzeugs bekannt zu geben. Der/Die Mieter|in hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers|in wie für eigenes einzustehen. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der/Die Mieter|in verpflichtet regelmäßig zu überprüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet. b) Es ist untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden - zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder Leihe; - für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände. c) Fahrten in Kriegsgebiete sind unzulässig. Fahrten in ost- und außereuropäische Länder sind nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. d) Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom Mieter|in bis zum Preis in Höhe von 150,00 EURO zzgl. MwSt. ohne Nachfrage in Auftrag gegeben werden. Ansonsten dürfen Reparaturen nur mit Einwilligung des MS Mobil e.V. in Auftrag gegeben werden. Die insoweit anfallenden bzw. genehmigten Reparaturkosten erstattet der MS Mobil e.V. gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises, sofern der/die Mieter|in nicht für den Schaden haftet. e) Verkehrsunfälle, an denen das Mietfahrzeug beteiligt ist, sind durch die Polizei aufnehmen zu lassen und unverzüglich an den MS Mobil e.V. zu melden. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Selbst bei geringfügigen Unfallschäden hat der/die Mieter|in einen ausführlichen schriftlichen Bericht (Name, Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge) unter Vorlage einer Skizze zu erstellen und an den MS Mobil e.V. zu übermitteln. Behördliche Maßnahmen (z.B. Beschlagnahme, Strafverfahren) sind dem MS Mobil e.V. ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. f) Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die in Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind bei der Rückgabe dem MS Mobil e.V. mitzuteilen. g) Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet. Sollten bei Rückgabe des Fahrzeugs Tierhaare gefunden werden, wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 150,- EURO berechnet. Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahme, da unsere Fahrzeuge auch an Personen mit Allergien vermietet werden. h) Rauchen im Fahrzeug ist grundsätzlich verboten. i) Unsere Fahrzeuge haben ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 t. Deshalb fallen sie in einigen Ländern unter das km-abhängige Mautsystem. Die anfallenden Mautgebühren müssen ggf. mittels GO-Box oder BroBizz bezahlt werden. Beide Systeme sind im Fahrzeug vorhanden. Die Abrechnung erfolgt durch gesonderte Rechnung. j) Fahrten in nicht EU-Ländern sind nur nach Anmeldung erlaubt, da in diesen Ländern kein Versicherungsschutz gegen Diebstahl besteht! 9. Haftung a) MS Mobil e.V. haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherung besteht. Für durch diese Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung durch MS Mobil e.V. bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Nichterfüllung und Verzug haftet der MS Mobil e.V. auch bei einfachem Verschulden, jedoch nur bis zur Höhe des zweifachen Mietpreises. Alle weitergehenden Ansprüche, auch gegen Mitarbeiter der MS Mobil e.V. sind ausgeschlossen. b) Schäden, die während der Mietzeit bei vertragsgemäßer Nutzung entstehen, trägt der Mieter bis zu 1.000,00 EURO pro Schadenfall. Diese Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden. c) Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- und drogenbedingter Fahruntüchtigkeit, entfällt die Haftungsbeschränkung, ebenso bei Schäden, die auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Höhe, Breite) sowie der Zuladungsbestimmungen beruhen. Wenn der/die Mieter|in Unfallflucht begeht, haftet er ebenso uneingeschränkt. Solange die Schuldfrage ungeklärt ist, ist der MS Mobil e.V. berechtigt, von der Kaution einen Teilbetrag bis zur Höhe der Haftungsbegrenzung zurückzuhalten. 10. Verjährung a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Anmietung muss der/die Mieter|in innerhalb von 14 Tagen nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges beim MS Mobil e.V. schriftlich anmelden. Nach Ablauf der Frist sind Ansprüche seitens des/der Mieters|in nur möglich, wenn er/sie kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist trägt. b) Alle vertraglichen Ansprüche des/der Mieters|in verjähren innerhalb von sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme. Wurden vom Mieter|in Ansprüche geltend gemacht, so wird die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist. c) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem Namen. 11. Speicherung und Weitergabe von Personendaten Der/die Mieter|in ist einverstanden, dass der MS Mobil e.V. seine/ihre persönlichen Daten speichert. Der MS Mobil e.V. ist berechtigt, diese Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall weitergeben, dass hinreichende Anhaltspunkte für ein unredliches Verhalten des/der Mieters|in bestehen. 12. Schlussbestimmungen a) Erfüllungsort ist der Sitz der MS Mobil e.V. b) Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. c) Auf den zwischen dem MS Mobil e.V. und dem/der Mieter|in zustande gekommenen Vertrag wird ausschließlich deutsches Recht angewandt. In erster Hinsicht gelten die Bestimmungen im Mietvertrag, hilfsweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Mietvertrag. Mehrere Mieter|innen haften als Gesamtschuldner. d) Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. e) Ist der/die Mieter|in ein Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der MS Mobil e.V. für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Ausleihbedingungen
1) Berechtigter Personenkreis a) Die Fahrzeuge werden schwerstbehinderten Rollstuhlfahrern|innen zur Verfügung gestellt. Die Reihenfolge ergibt sich durch den Zeitpunkt der Buchung, wobei Vereinsmitglieder vorrangig berücksichtigt werden. Der/Die Interessent|in hat vor der Buchung nachzuweisen, dass er/sie rollstuhlpflichtig ist. (Persönliche Erklärung) b) Sollten nicht genügend rollstuhlpflichtige Interessenten vorhanden sein, so können auch Be-hinderte mit dem Kennzeichen „aG“, „B“ oder „H“ berücksichtigt werden. c) Sind keine Interessenten der vorgenannten Gruppen vorhanden, so können auch nichtbehin-derte oder gering behinderte Personen die Fahrzeuge zum regulären Marktpreis ausleihen. 2) Preise a) Der Tages- und Kilometerpreis richten sich nach den allgemeinen Marktpreisen für Wohnmobile entsprechender Größe ohne Behindertenumbau, wobei ein Jahresdurchschnittspreis und kein Saisonpreis zu Grunde gelegt wird. Der allgemeine Marktpreis wird am Anfang eines jeden Jahres durch die Geschäftsführung festgestellt. b) Der Pauschalpreis für die Endreinigung und Hygieneüberprüfung sowie der Preis für die Energiekosten (Gas) und Toilettenchemie werden jährlich durch die Geschäftsführung festgelegt. c) Kraftstoffkosten sowie Camping- oder Stellplatzkosten gehen zu Lasten des Mieters. d) Der Mieter haftet für die Ein- und Ausrüstung des Fahrzeuges. Bei Unfällen haftet er für die Selbstbeteiligung und die Verteuerung der Versicherung wegen Höherstufung. Es ist eine Kaution von 1.000,00 € zu hinterlegen. 3) Nachlass a) Personen der Gruppen 1) a) und 1) b) erhalten einen Mindestnachlass von 55 % auf den Tagespreis. Rollstuhlfahrer mit den Kennzeichen „B“ und „H“ erhalten 70 % Nachlass, Rollstuhlfahrer mit den Kennzeichen „B“ erhalten 61% Nachlass. b) Personen der Gruppen 1) a) und 1) b) als Sozialhilfeempfänger, Erwerbsunfähigkeitsrentner und Altersrentner, deren Rente oder Haushaltseinkommen bis zu 30 % über dem Grundsicherungsniveau liegt können auf Antrag einen zusätzlichen Nachlass auf den Tagespreis erhalten. Dieser Nachlass kann nur einmal gewährt werden. c) In besonderen Fällen, die nicht unter die Buchstaben a) bis b) fallen, kann die Geschäftsführung einen Sondernachlass gewähren. 4) Allgemeines a) Die Geschäftsführung erstellt jährlich eine für das Kalenderjahr gültige Preisliste, aus der alle Kosten pro Fahrzeugtyp zu ersehen sind. b) Neben diesen grundsätzlichen Bedingungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesetzlichen Vorschriften für die Vermietung von Fahrzeugen. c) Bitte beachten Sie, dass das Mobil für schwerstbehinderte Rollstuhlfahrer und nicht für eine bestimmte Behinderung ausgelegt ist. Gültig ab 01.05.2021, alle vorherigen Miet- und Ausleihbedingungen für Wohnmobile verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.05.2021 vorherige AGBs verlieren mit dieser Veröffentlichung ihre Gültigkeit. für den Fall einer wirksamen Vereinbarung über die Anmietung eines Reisemobil werden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Inhalt des zwischen dem MS Mobil e. V. (nachfolgend "MS Mobil e.V." genannt) und Ihnen (nachfolgend "Mieter" genannt) zustande kommenden Vertrages. Um eine Buchung durchzuführen, müssen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Deshalb bitten wir Sie, diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen! 1. Vertragsgegenstand, Vertragsinhalt a) Gegenstand des Vertrages ist nur die Anmietung eines Reisemobil. Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) schuldet der MS Mobil e.V. nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag - insbesondere die §§ 651 a-l BGB - finden keinerlei Anwendung. Der/Die Mieter|in führt seine/ihre Fahrt selbständig durch und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. b) Bei Ausgabe bzw. Rücknahme des Fahrzeugs ist jeweils ein Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokoll vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese beiden Protokolle sind Bestandteile des Mietvertrages. 2. Mindestalter des Mieters, Führerschein Der/Die Mieter|in bzw. der/die Fahrer|in muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines gültigen deutschen Führerscheins der alten Klasse 3 oder der Klasse C1 für Fahrzeuge von mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht sein. Der/Die Mieter|in haftet vollumfänglich dafür, dass nur Personen das Mietfahrzeug führen, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen. 3. Mietpreis und darin enthaltene Leistungen a) Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Im Mietpreis sind enthalten: - Teilkasko mit einem Selbstbehalt von 500,00 EURO und Vollkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,00 EURO pro Schadensfall; - Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung für Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden bis maximal 8 Mio. EURO; - Verschleißreparaturen und fällige Wartungen, die während der Mietzeit anfallen, soweit keine unsachgemäße Handhabung bzw. Nutzung des Mieters vorliegt; - Kfz-Zubehör und sonstige Ausrüstungsgegenstände (gemäß Inventarverzeichnis und/oder Mietvertrag); - voll getanktes Fahrzeug (wird so übergeben und muss voll getankt vom Mieter|in wieder zurückgebracht werden); ansonsten fallen für den/die Mieter|in Kosten in Höhe der Kraftstoffkosten zzgl. einer Aufwandspauschale in Höhe von 10,00 EURO an; - 250 Freikilometer pro Tag (pro Mehrkilometer werden Kosten laut Preisliste erhoben) b) Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service- Pauschale mit folgenden Serviceleistungen berechnet: Die Einweisung in die Fahrzeugnutzung, Gas, Anschlusskabel, Toilettenchemie, Toilettenpapier. 4. Reservierung a) Mit der Buchung erhält der/die Mieter|in eine für beide Seiten unverbindliche Reservierung über das gewünschte Vermietfahrzeug (per Mail und/oder per Post). b) Der MS Mobil e.V. übersendet dem/der Mieter|in das endgültige Vertragsangebot, das nach Unterzeichnung und Rücksendung mit den darin geforderten Unterlagen durch den/die Mieter|in und nach Gegenzeichnung durch den MS Mobil e.V. zum für beide Seiten verbindlichen Mietvertrag wird. c) Nach Zustandekommen des Mietvertrags ist innerhalb von 10 Tagen (Eingang auf dem Girokonto des MS Mobil e.V.) eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises zu leisten (per Überweisung). Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, ist der MS Mobil e.V. nicht mehr an den Vertrag gebunden. Der restliche Mietpreis ist bis spätestens 21 Tage vor Mietbeginn fällig. d) Um möglichst vielen Interessenten die Möglichkeit zu geben ein Mobil zu mieten, ist der MS Mobil e.V. berechtigt, die Höchstdauer der Vermietung bei Bedarf auf 2 Wochen zu begrenzen. 5. Rücktritt a) Der/die Mieter|in kann jederzeit vor Mietbeginn von der Anmietung gegen Zahlung einer Stornogebühr zurücktreten. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich nach dem Mietpreis: Bis 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 0 % des Mietpreises, vom 59. bis zum 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 20 % des Mietpreises, mindestens aber 50 EURO, vom 29. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 30 % des Mietpreises, mindestens aber 100 EURO, ab dem 14. Tag bis zum 2. Tag vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises, mindestens aber 150 EURO, einen Tag vor Mietbeginn und am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs 80 % des Mietpreises, mindestens aber 250 EURO. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei dem MS Mobil e.V. Bei Stellung eines Ersatzmieters nach den Bedingungen des MS Mobil e. V. entfallen die Rücktrittsgebühren. b) Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten, ggf. verringert ein anderweitig erzielter Mietpreis die Schadensersatzverpflichtung des Mieters. Die Gestellung eines Ersatzmieters ist nur mit schriftlicher Genehmigung des MS Mobil e.V. möglich. Diese kann die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern. c) Es bleibt dem Mieter unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. 6. Zahlungsbedingungen und Kaution a) Die anfallende Kaution in Höhe von 1.000,00 EUR muss mit dem übrigen Mietpreis 21 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des MS Mobil e.V. gebührenfrei für den MS Mobil e.V. eingegangen sein. Bei Anmietungen, die weniger als 21 Tage vor Übernahme des Fahrzeugs erfolgen, werden Mietpreis und Kaution sofort fällig. Bei Personen mit 100% Rabatt auf den Tagespreis muss die Kaution durch eine Bankbürgschaft (für die Mietdauer zuzüglich 14 Tage danach), einer Behördenbürgschaft (Sozialamt, für die Mietdauer zuzüglich 14 Tage danach) oder in bar hinterlegt werden. b) Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung wird die Kaution durch den MS Mobil e.V. zurückerstattet. Alle anfallenden Extras werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet. 7. Fahrzeugübergabe, Nutzung und Rücknahme a) Das Fahrzeug ist zu dem jeweils vereinbarten Termin (mit Beachtung der Uhrzeit) bei dem MS Mobil e.V. zu übernehmen und zurückzugeben. b) Bei Fahrzeugübergabe sind Personalausweis/Pass und Führerschein vorzulegen und das Übergabeprotokoll (siehe Punkt 1) auszufüllen. Durch die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennt der Mieter den protokollierten Zustand des Fahrzeugs an. c) Vor der Fahrzeugübergabe erfolgt eine ausführliche Fahrzeug-Einweisung. Der MS Mobil e.V. kann die Übergabe des Fahrzeugs vorenthalten bis die Fahrzeug- Einweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des/der Mieters|in. d) Die Tagespreise werden je angefangene 24 h berechnet. Die Mietpreise gelten stets ab Übergabestation des MS Mobil e.V. bis zur Rücknahme durch den MS Mobil e.V. e) Der/Die Mieter|in verpflichtet sich, das Fahrzeug termingerecht und im protokolliertem Zustand (lt. Ausgabeprotokoll) wieder zurückzugeben. Hat der/die Mieter|in bei Rückgabe des Fahrzeugs die Toilette nicht geleert und gereinigt wird der in der Preisliste genannte Betrag fällig. f) Für beschädigte bzw. fehlende Gegenstände ist Ersatz zu leisten. g) Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs berechnet der MS Mobil e.V. dem/der Mieter|in pro angefangene Stunde 10,00 EURO, ab fünf Stunden den Tages-Mietpreis ohne Rabatt je Verspätungstag. Schadensersatzansprüche von Nachmietern wegen verspäteter Fahrzeugrückgabe werden an den/die Mieter|in weiterbelastet. h) Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, bleibt dem/der Mieter|in unbenommen. i) Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach Zustimmung des MS Mobil e.V. möglich. Generell besteht kein Einverständnis des MS Mobil e.V. mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. j) Rückgaben des Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit haben keine Verringerung der vereinbarten Miete zur Folge, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden. k) Einwegmieten sind nur auf Anfrage und gegen Gebühr möglich. l) Der MS Mobil e.V. hat das Recht, ein zumutbares Ersatzfahrzeug zu stellen, wenn das übernommene Fahrzeug ohne schuldhaftes Verhalten des/der Mieters|in zerstört oder weitgehend beschädigt wurde. m) Kann der MS Mobil e.V. das Reisemobil wegen Beschädigung, Unfall oder notwendiger unvorhergesehener Reparaturarbeiten nicht rechtzeitig bereitstellen, so hat der/die Mieter|in kein Recht auf Schadenersatz. Der MS Mobil e.V. ist bemüht ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Ein Anspruch des Mieters hierauf besteht aber nicht. Bei zeitaufwendigen Reparaturen, wie z.B. Unfallschäden oder Verlust des Fahrzeuges besteht keine Ersatzmöglichkeit. Außer der Rückzahlung angezahlter Beträge können keine weiteren Schadensersatzansprüche gestellt werden. Eventuelle hierdurch entstehende Verschiebungen oder Kürzungen der Reisezeit sind möglich. Es besteht bei erlittenen Unfällen oder Fahrzeugbränden kein Schadenersatzanspruch, es sei denn, dem MS Mobil e.V. ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. 8. Obliegenheiten des/der Mieters|in a) Das Fahrzeug darf nur vom Mieter|in selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Fahrer|in (n) geführt werden. Der/Die Mieter|in oder angegebene Fahrer|in muss selbst bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der/Die Mieter|in ist verpflichtet, auf Verlangen des MS Mobil e.V. die Namen und Anschriften aller Fahrer|innen des Fahrzeugs bekannt zu geben. Der/Die Mieter|in hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers|in wie für eigenes einzustehen. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der/Die Mieter|in verpflichtet regelmäßig zu überprüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet. b) Es ist untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden - zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder Leihe; - für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände. c) Fahrten in Kriegsgebiete sind unzulässig. Fahrten in ost- und außereuropäische Länder sind nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. d) Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom Mieter|in bis zum Preis in Höhe von 150,00 EURO zzgl. MwSt. ohne Nachfrage in Auftrag gegeben werden. Ansonsten dürfen Reparaturen nur mit Einwilligung des MS Mobil e.V. in Auftrag gegeben werden. Die insoweit anfallenden bzw. genehmigten Reparaturkosten erstattet der MS Mobil e.V. gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises, sofern der/die Mieter|in nicht für den Schaden haftet. e) Verkehrsunfälle, an denen das Mietfahrzeug beteiligt ist, sind durch die Polizei aufnehmen zu lassen und unverzüglich an den MS Mobil e.V. zu melden. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Selbst bei geringfügigen Unfallschäden hat der/die Mieter|in einen ausführlichen schriftlichen Bericht (Name, Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge) unter Vorlage einer Skizze zu erstellen und an den MS Mobil e.V. zu übermitteln. Behördliche Maßnahmen (z.B. Beschlagnahme, Strafverfahren) sind dem MS Mobil e.V. ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. f) Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die in Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind bei der Rückgabe dem MS Mobil e.V. mitzuteilen. g) Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet. Sollten bei Rückgabe des Fahrzeugs Tierhaare gefunden werden, wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 150,- EURO berechnet. Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahme, da unsere Fahrzeuge auch an Personen mit Allergien vermietet werden. h) Rauchen im Fahrzeug ist grundsätzlich verboten. i) Unsere Fahrzeuge haben ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 t. Deshalb fallen sie in einigen Ländern unter das km-abhängige Mautsystem. Die anfallenden Mautgebühren müssen ggf. mittels GO-Box oder BroBizz bezahlt werden. Beide Systeme sind im Fahrzeug vorhanden. Die Abrechnung erfolgt durch gesonderte Rechnung. j) Fahrten in nicht EU-Ländern sind nur nach Anmeldung erlaubt, da in diesen Ländern kein Versicherungsschutz gegen Diebstahl besteht! 9. Haftung a) MS Mobil e.V. haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherung besteht. Für durch diese Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung durch MS Mobil e.V. bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Nichterfüllung und Verzug haftet der MS Mobil e.V. auch bei einfachem Verschulden, jedoch nur bis zur Höhe des zweifachen Mietpreises. Alle weitergehenden Ansprüche, auch gegen Mitarbeiter der MS Mobil e.V. sind ausgeschlossen. b) Schäden, die während der Mietzeit bei vertragsgemäßer Nutzung entstehen, trägt der Mieter bis zu 1.000,00 EURO pro Schadenfall. Diese Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden. c) Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- und drogenbedingter Fahruntüchtigkeit, entfällt die Haftungsbeschränkung, ebenso bei Schäden, die auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Höhe, Breite) sowie der Zuladungsbestimmungen beruhen. Wenn der/die Mieter|in Unfallflucht begeht, haftet er ebenso uneingeschränkt. Solange die Schuldfrage ungeklärt ist, ist der MS Mobil e.V. berechtigt, von der Kaution einen Teilbetrag bis zur Höhe der Haftungsbegrenzung zurückzuhalten. 10. Verjährung a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Anmietung muss der/die Mieter|in innerhalb von 14 Tagen nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges beim MS Mobil e.V. schriftlich anmelden. Nach Ablauf der Frist sind Ansprüche seitens des/der Mieters|in nur möglich, wenn er/sie kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist trägt. b) Alle vertraglichen Ansprüche des/der Mieters|in verjähren innerhalb von sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme. Wurden vom Mieter|in Ansprüche geltend gemacht, so wird die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist. c) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem Namen. 11. Speicherung und Weitergabe von Personendaten Der/die Mieter|in ist einverstanden, dass der MS Mobil e.V. seine/ihre persönlichen Daten speichert. Der MS Mobil e.V. ist berechtigt, diese Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall weitergeben, dass hinreichende Anhaltspunkte für ein unredliches Verhalten des/der Mieters|in bestehen. 12. Schlussbestimmungen a) Erfüllungsort ist der Sitz der MS Mobil e.V. b) Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. c) Auf den zwischen dem MS Mobil e.V. und dem/der Mieter|in zustande gekommenen Vertrag wird ausschließlich deutsches Recht angewandt. In erster Hinsicht gelten die Bestimmungen im Mietvertrag, hilfsweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Mietvertrag. Mehrere Mieter|innen haften als Gesamtschuldner. d) Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. e) Ist der/die Mieter|in ein Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der MS Mobil e.V. für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Ausleihbedingungen
1) Berechtigter Personenkreis a) Die Fahrzeuge werden schwerstbehinderten Rollstuhlfahrern|innen zur Verfügung gestellt. Die Reihenfolge ergibt sich durch den Zeitpunkt der Buchung, wobei Vereinsmitglieder vorrangig berücksichtigt werden. Der/Die Interessent|in hat vor der Buchung nachzuweisen, dass er/sie rollstuhlpflichtig ist. (Persönliche Erklärung) b) Sollten nicht genügend rollstuhlpflichtige Interessenten vorhanden sein, so können auch Be-hinderte mit dem Kennzeichen „aG“, „B“ oder „H“ berücksichtigt werden. c) Sind keine Interessenten der vorgenannten Gruppen vorhanden, so können auch nichtbehin-derte oder gering behinderte Personen die Fahrzeuge zum regulären Marktpreis ausleihen. 2) Preise a) Der Tages- und Kilometerpreis richten sich nach den allgemeinen Marktpreisen für Wohnmobile entsprechender Größe ohne Behindertenumbau, wobei ein Jahresdurchschnittspreis und kein Saisonpreis zu Grunde gelegt wird. Der allgemeine Marktpreis wird am Anfang eines jeden Jahres durch die Geschäftsführung festgestellt. b) Der Pauschalpreis für die Endreinigung und Hygieneüberprüfung sowie der Preis für die Energiekosten (Gas) und Toilettenchemie werden jährlich durch die Geschäftsführung festgelegt. c) Kraftstoffkosten sowie Camping- oder Stellplatzkosten gehen zu Lasten des Mieters. d) Der Mieter haftet für die Ein- und Ausrüstung des Fahrzeuges. Bei Unfällen haftet er für die Selbstbeteiligung und die Verteuerung der Versicherung wegen Höherstufung. Es ist eine Kaution von 1.000,00 € zu hinterlegen. 3) Nachlass a) Personen der Gruppen 1) a) und 1) b) erhalten einen Mindestnachlass von 55 % auf den Tagespreis. Rollstuhlfahrer mit den Kennzeichen „B“ und „H“ erhalten 70 % Nachlass, Rollstuhlfahrer mit den Kennzeichen „B“ erhalten 61% Nachlass. b) Personen der Gruppen 1) a) und 1) b) als Sozialhilfeempfänger, Erwerbsunfähigkeitsrentner und Altersrentner, deren Rente oder Haushaltseinkommen bis zu 30 % über dem Grundsicherungsniveau liegt können auf Antrag einen zusätzlichen Nachlass auf den Tagespreis erhalten. Dieser Nachlass kann nur einmal gewährt werden. c) In besonderen Fällen, die nicht unter die Buchstaben a) bis b) fallen, kann die Geschäftsführung einen Sondernachlass gewähren. 4) Allgemeines a) Die Geschäftsführung erstellt jährlich eine für das Kalenderjahr gültige Preisliste, aus der alle Kosten pro Fahrzeugtyp zu ersehen sind. b) Neben diesen grundsätzlichen Bedingungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesetzlichen Vorschriften für die Vermietung von Fahrzeugen. c) Bitte beachten Sie, dass das Mobil für schwerstbehinderte Rollstuhlfahrer und nicht für eine bestimmte Behinderung ausgelegt ist. Gültig ab 01.05.2021, alle vorherigen Miet- und Ausleihbedingungen für Wohnmobile verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.05.2021 vorherige AGBs verlieren mit dieser Veröffentlichung ihre Gültigkeit. für den Fall einer wirksamen Vereinbarung über die Anmietung eines Reisemobil werden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Inhalt des zwischen dem MS Mobil e. V. (nachfolgend "MS Mobil e.V." genannt) und Ihnen (nachfolgend "Mieter" genannt) zustande kommenden Vertrages. Um eine Buchung durchzuführen, müssen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Deshalb bitten wir Sie, diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen! 1. Vertragsgegenstand, Vertragsinhalt a) Gegenstand des Vertrages ist nur die Anmietung eines Reisemobil. Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) schuldet der MS Mobil e.V. nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag - insbesondere die §§ 651 a-l BGB - finden keinerlei Anwendung. Der/Die Mieter|in führt seine/ihre Fahrt selbständig durch und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. b) Bei Ausgabe bzw. Rücknahme des Fahrzeugs ist jeweils ein Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokoll vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese beiden Protokolle sind Bestandteile des Mietvertrages. 2. Mindestalter des Mieters, Führerschein Der/Die Mieter|in bzw. der/die Fahrer|in muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines gültigen deutschen Führerscheins der alten Klasse 3 oder der Klasse C1 für Fahrzeuge von mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht sein. Der/Die Mieter|in haftet vollumfänglich dafür, dass nur Personen das Mietfahrzeug führen, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen. 3. Mietpreis und darin enthaltene Leistungen a) Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Im Mietpreis sind enthalten: - Teilkasko mit einem Selbstbehalt von 500,00 EURO und Vollkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,00 EURO pro Schadensfall; - Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung für Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden bis maximal 8 Mio. EURO; - Verschleißreparaturen und fällige Wartungen, die während der Mietzeit anfallen, soweit keine unsachgemäße Handhabung bzw. Nutzung des Mieters vorliegt; - Kfz-Zubehör und sonstige Ausrüstungsgegenstände (gemäß Inventarverzeichnis und/oder Mietvertrag); - voll getanktes Fahrzeug (wird so übergeben und muss voll getankt vom Mieter|in wieder zurückgebracht werden); ansonsten fallen für den/die Mieter|in Kosten in Höhe der Kraftstoffkosten zzgl. einer Aufwandspauschale in Höhe von 10,00 EURO an; - 250 Freikilometer pro Tag (pro Mehrkilometer werden Kosten laut Preisliste erhoben) b) Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale mit folgenden Serviceleistungen berechnet: Die Einweisung in die Fahrzeugnutzung, Gas, Anschlusskabel, Toilettenchemie, Toilettenpapier. 4. Reservierung a) Mit der Buchung erhält der/die Mieter|in eine für beide Seiten unverbindliche Reservierung über das gewünschte Vermietfahrzeug (per Mail und/oder per Post). b) Der MS Mobil e.V. übersendet dem/der Mieter|in das endgültige Vertragsangebot, das nach Unterzeichnung und Rücksendung mit den darin geforderten Unterlagen durch den/die Mieter|in und nach Gegenzeichnung durch den MS Mobil e.V. zum für beide Seiten verbindlichen Mietvertrag wird. c) Nach Zustandekommen des Mietvertrags ist innerhalb von 10 Tagen (Eingang auf dem Girokonto des MS Mobil e.V.) eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises zu leisten (per Überweisung). Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, ist der MS Mobil e.V. nicht mehr an den Vertrag gebunden. Der restliche Mietpreis ist bis spätestens 21 Tage vor Mietbeginn fällig. d) Um möglichst vielen Interessenten die Möglichkeit zu geben ein Mobil zu mieten, ist der MS Mobil e.V. berechtigt, die Höchstdauer der Vermietung bei Bedarf auf 2 Wochen zu begrenzen. 5. Rücktritt a) Der/die Mieter|in kann jederzeit vor Mietbeginn von der Anmietung gegen Zahlung einer Stornogebühr zurücktreten. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich nach dem Mietpreis: Bis 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 0 % des Mietpreises, vom 59. bis zum 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 20 % des Mietpreises, mindestens aber 50 EURO, vom 29. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 30 % des Mietpreises, mindestens aber 100 EURO, ab dem 14. Tag bis zum 2. Tag vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises, mindestens aber 150 EURO, einen Tag vor Mietbeginn und am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs 80 % des Mietpreises, mindestens aber 250 EURO. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei dem MS Mobil e.V. Bei Stellung eines Ersatzmieters nach den Bedingungen des MS Mobil e. V. entfallen die Rücktrittsgebühren. b) Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten, ggf. verringert ein anderweitig erzielter Mietpreis die Schadensersatzverpflichtung des Mieters. Die Gestellung eines Ersatzmieters ist nur mit schriftlicher Genehmigung des MS Mobil e.V. möglich. Diese kann die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern. c) Es bleibt dem Mieter unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. 6. Zahlungsbedingungen und Kaution a) Die anfallende Kaution in Höhe von 1.000,00 EUR muss mit dem übrigen Mietpreis 21 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des MS Mobil e.V. gebührenfrei für den MS Mobil e.V. eingegangen sein. Bei Anmietungen, die weniger als 21 Tage vor Übernahme des Fahrzeugs erfolgen, werden Mietpreis und Kaution sofort fällig. Bei Personen mit 100% Rabatt auf den Tagespreis muss die Kaution durch eine Bankbürgschaft (für die Mietdauer zuzüglich 14 Tage danach), einer Behördenbürgschaft (Sozialamt, für die Mietdauer zuzüglich 14 Tage danach) oder in bar hinterlegt werden. b) Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung wird die Kaution durch den MS Mobil e.V. zurückerstattet. Alle anfallenden Extras werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet. 7. Fahrzeugübergabe, Nutzung und Rücknahme a) Das Fahrzeug ist zu dem jeweils vereinbarten Termin (mit Beachtung der Uhrzeit) bei dem MS Mobil e.V. zu übernehmen und zurückzugeben. b) Bei Fahrzeugübergabe sind Personalausweis/Pass und Führerschein vorzulegen und das Übergabeprotokoll (siehe Punkt 1) auszufüllen. Durch die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennt der Mieter den protokollierten Zustand des Fahrzeugs an. c) Vor der Fahrzeugübergabe erfolgt eine ausführliche Fahrzeug-Einweisung. Der MS Mobil e.V. kann die Übergabe des Fahrzeugs vorenthalten bis die Fahrzeug-Einweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des/der Mieters|in. d) Die Tagespreise werden je angefangene 24 h berechnet. Die Mietpreise gelten stets ab Übergabestation des MS Mobil e.V. bis zur Rücknahme durch den MS Mobil e.V. e) Der/Die Mieter|in verpflichtet sich, das Fahrzeug termingerecht und im protokolliertem Zustand (lt. Ausgabeprotokoll) wieder zurückzugeben. Hat der/die Mieter|in bei Rückgabe des Fahrzeugs die Toilette nicht geleert und gereinigt wird der in der Preisliste genannte Betrag fällig. f) Für beschädigte bzw. fehlende Gegenstände ist Ersatz zu leisten. g) Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs berechnet der MS Mobil e.V. dem/der Mieter|in pro angefangene Stunde 10,00 EURO, ab fünf Stunden den Tages-Mietpreis ohne Rabatt je Verspätungstag. Schadensersatzansprüche von Nachmietern wegen verspäteter Fahrzeugrückgabe werden an den/die Mieter|in weiterbelastet. h) Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, bleibt dem/der Mieter|in unbenommen. i) Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach Zustimmung des MS Mobil e.V. möglich. Generell besteht kein Einverständnis des MS Mobil e.V. mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. j) Rückgaben des Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit haben keine Verringerung der vereinbarten Miete zur Folge, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden. k) Einwegmieten sind nur auf Anfrage und gegen Gebühr möglich. l) Der MS Mobil e.V. hat das Recht, ein zumutbares Ersatzfahrzeug zu stellen, wenn das übernommene Fahrzeug ohne schuldhaftes Verhalten des/der Mieters|in zerstört oder weitgehend beschädigt wurde. m) Kann der MS Mobil e.V. das Reisemobil wegen Beschädigung, Unfall oder notwendiger unvorhergesehener Reparaturarbeiten nicht rechtzeitig bereitstellen, so hat der/die Mieter|in kein Recht auf Schadenersatz. Der MS Mobil e.V. ist bemüht ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Ein Anspruch des Mieters hierauf besteht aber nicht. Bei zeitaufwendigen Reparaturen, wie z.B. Unfallschäden oder Verlust des Fahrzeuges besteht keine Ersatzmöglichkeit. Außer der Rückzahlung angezahlter Beträge können keine weiteren Schadensersatzansprüche gestellt werden. Eventuelle hierdurch entstehende Verschiebungen oder Kürzungen der Reisezeit sind möglich. Es besteht bei erlittenen Unfällen oder Fahrzeugbränden kein Schadenersatzanspruch, es sei denn, dem MS Mobil e.V. ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. 8. Obliegenheiten des/der Mieters|in a) Das Fahrzeug darf nur vom Mieter|in selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Fahrer|in (n) geführt werden. Der/Die Mieter|in oder angegebene Fahrer|in muss selbst bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der/Die Mieter|in ist verpflichtet, auf Verlangen des MS Mobil e.V. die Namen und Anschriften aller Fahrer|innen des Fahrzeugs bekannt zu geben. Der/Die Mieter|in hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers|in wie für eigenes einzustehen. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der/Die Mieter|in verpflichtet regelmäßig zu überprüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet. b) Es ist untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden - zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder Leihe; - für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände. c) Fahrten in Kriegsgebiete sind unzulässig. Fahrten in ost- und außereuropäische Länder sind nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. d) Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom Mieter|in bis zum Preis in Höhe von 150,00 EURO zzgl. MwSt. ohne Nachfrage in Auftrag gegeben werden. Ansonsten dürfen Reparaturen nur mit Einwilligung des MS Mobil e.V. in Auftrag gegeben werden. Die insoweit anfallenden bzw. genehmigten Reparaturkosten erstattet der MS Mobil e.V. gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises, sofern der/die Mieter|in nicht für den Schaden haftet. e) Verkehrsunfälle, an denen das Mietfahrzeug beteiligt ist, sind durch die Polizei aufnehmen zu lassen und unverzüglich an den MS Mobil e.V. zu melden. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Selbst bei geringfügigen Unfallschäden hat der/die Mieter|in einen ausführlichen schriftlichen Bericht (Name, Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge) unter Vorlage einer Skizze zu erstellen und an den MS Mobil e.V. zu übermitteln. Behördliche Maßnahmen (z.B. Beschlagnahme, Strafverfahren) sind dem MS Mobil e.V. ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. f) Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die in Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind bei der Rückgabe dem MS Mobil e.V. mitzuteilen. g) Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet. Sollten bei Rückgabe des Fahrzeugs Tierhaare gefunden werden, wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 150,- EURO berechnet. Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahme, da unsere Fahrzeuge auch an Personen mit Allergien vermietet werden. h) Rauchen im Fahrzeug ist grundsätzlich verboten. i) Unsere Fahrzeuge haben ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 t. Deshalb fallen sie in einigen Ländern unter das km-abhängige Mautsystem. Die anfallenden Mautgebühren müssen ggf. mittels GO-Box oder BroBizz bezahlt werden. Beide Systeme sind im Fahrzeug vorhanden. Die Abrechnung erfolgt durch gesonderte Rechnung. j) Fahrten in nicht EU-Ländern sind nur nach Anmeldung erlaubt, da in diesen Ländern kein Versicherungsschutz gegen Diebstahl besteht! 9. Haftung a) MS Mobil e.V. haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherung besteht. Für durch diese Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung durch MS Mobil e.V. bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Nichterfüllung und Verzug haftet der MS Mobil e.V. auch bei einfachem Verschulden, jedoch nur bis zur Höhe des zweifachen Mietpreises. Alle weitergehenden Ansprüche, auch gegen Mitarbeiter der MS Mobil e.V. sind ausgeschlossen. b) Schäden, die während der Mietzeit bei vertragsgemäßer Nutzung entstehen, trägt der Mieter bis zu 1.000,00 EURO pro Schadenfall. Diese Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden. c) Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- und drogenbedingter Fahruntüchtigkeit, entfällt die Haftungsbeschränkung, ebenso bei Schäden, die auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Höhe, Breite) sowie der Zuladungsbestimmungen beruhen. Wenn der/die Mieter|in Unfallflucht begeht, haftet er ebenso uneingeschränkt. Solange die Schuldfrage ungeklärt ist, ist der MS Mobil e.V. berechtigt, von der Kaution einen Teilbetrag bis zur Höhe der Haftungsbegrenzung zurückzuhalten. 10. Verjährung a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Anmietung muss der/die Mieter|in innerhalb von 14 Tagen nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges beim MS Mobil e.V. schriftlich anmelden. Nach Ablauf der Frist sind Ansprüche seitens des/der Mieters|in nur möglich, wenn er/sie kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist trägt. b) Alle vertraglichen Ansprüche des/der Mieters|in verjähren innerhalb von sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme. Wurden vom Mieter|in Ansprüche geltend gemacht, so wird die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist. c) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem Namen. 11. Speicherung und Weitergabe von Personendaten Der/die Mieter|in ist einverstanden, dass der MS Mobil e.V. seine/ihre persönlichen Daten speichert. Der MS Mobil e.V. ist berechtigt, diese Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall weitergeben, dass hinreichende Anhaltspunkte für ein unredliches Verhalten des/der Mieters|in bestehen. 12. Schlussbestimmungen a) Erfüllungsort ist der Sitz der MS Mobil e.V. b) Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. c) Auf den zwischen dem MS Mobil e.V. und dem/der Mieter|in zustande gekommenen Vertrag wird ausschließlich deutsches Recht angewandt. In erster Hinsicht gelten die Bestimmungen im Mietvertrag, hilfsweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Mietvertrag. Mehrere Mieter|innen haften als Gesamtschuldner. d) Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. e) Ist der/die Mieter|in ein Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der MS Mobil e.V. für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Ausleihbedingungen
1) Berechtigter Personenkreis a) Die Fahrzeuge werden schwerstbehinderten Rollstuhlfahrern|innen zur Verfügung gestellt. Die Reihenfolge ergibt sich durch den Zeitpunkt der Buchung, wobei Vereinsmitglieder vorrangig berücksichtigt werden. Der/Die Interessent|in hat vor der Buchung nachzuweisen, dass er/sie rollstuhlpflichtig ist. (Persönliche Erklärung) b) Sollten nicht genügend rollstuhlpflichtige Interessenten vorhanden sein, so können auch Be-hinderte mit dem Kennzeichen „aG“, „B“ oder „H“ berücksichtigt werden. c) Sind keine Interessenten der vorgenannten Gruppen vorhanden, so können auch nichtbehin-derte oder gering behinderte Personen die Fahrzeuge zum regulären Marktpreis ausleihen. 2) Preise a) Der Tages- und Kilometerpreis richten sich nach den allgemeinen Marktpreisen für Wohnmobile entsprechender Größe ohne Behindertenumbau, wobei ein Jahresdurchschnittspreis und kein Saisonpreis zu Grunde gelegt wird. Der allgemeine Marktpreis wird am Anfang eines jeden Jahres durch die Geschäftsführung festgestellt. b) Der Pauschalpreis für die Endreinigung und Hygieneüberprüfung sowie der Preis für die Energiekosten (Gas) und Toilettenchemie werden jährlich durch die Geschäftsführung festgelegt. c) Kraftstoffkosten sowie Camping- oder Stellplatzkosten gehen zu Lasten des Mieters. d) Der Mieter haftet für die Ein- und Ausrüstung des Fahrzeuges. Bei Unfällen haftet er für die Selbstbeteiligung und die Verteuerung der Versicherung wegen Höherstufung. Es ist eine Kaution von 1.000,00 € zu hinterlegen. 3) Nachlass a) Personen der Gruppen 1) a) und 1) b) erhalten einen Mindestnachlass von 55 % auf den Tagespreis. Rollstuhlfahrer mit den Kennzeichen „B“ und „H“ erhalten 70 % Nachlass, Rollstuhlfahrer mit den Kennzeichen „B“ erhalten 61% Nachlass. b) Personen der Gruppen 1) a) und 1) b) als Sozialhilfeempfänger, Erwerbsunfähigkeitsrentner und Altersrentner, deren Rente oder Haushaltseinkommen bis zu 30 % über dem Grundsicherungsniveau liegt können auf Antrag einen zusätzlichen Nachlass auf den Tagespreis erhalten. Dieser Nachlass kann nur einmal gewährt werden. c) In besonderen Fällen, die nicht unter die Buchstaben a) bis b) fallen, kann die Geschäftsführung einen Sondernachlass gewähren. 4) Allgemeines a) Die Geschäftsführung erstellt jährlich eine für das Kalenderjahr gültige Preisliste, aus der alle Kosten pro Fahrzeugtyp zu ersehen sind. b) Neben diesen grundsätzlichen Bedingungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesetzlichen Vorschriften für die Vermietung von Fahrzeugen. c) Bitte beachten Sie, dass das Mobil für schwerstbehinderte Rollstuhlfahrer und nicht für eine bestimmte Behinderung ausgelegt ist. Gültig ab 01.05.2021, alle vorherigen Miet- und Ausleihbedingungen für Wohnmobile verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
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